Rechte und Pflichten von Betreuern älterer Menschen in Deutschland

Wenn Sie eine Stelle im Ausland annehmen, müssen Sie die Rechte und Pflichten der Altenpflege in Deutschland kennen. Sie sollten auch wissen, welche Tätigkeiten Sie nicht ausüben dürfen, da sie nach deutschem Recht verboten sind – zumal es sich von den Gesetzen in unserem Land unterscheidet. Dieses Wissen wird Ihnen helfen, sich nicht nur um Ihre eigenen Interessen, sondern auch um die Sicherheit der von Ihnen zu betreuenden Senioren zu kümmern. Wenn Sie dieses Thema interessiert, dann lesen Sie bitte weiter.

RECHTE VON SENIORENBETREUERN, DIE EINE BESCHÄFTIGUNG IN DEUTSCHLAND AUFNEHMEN

Die Rechte und Pflichten einer Betreuungskraft für einen deutschen Senioren sollten bereits vor Beginn der Zusammenarbeit festgelegt werden. Es ist Sache der Betreuerin, zu entscheiden, welche Aufgaben sie übernehmen möchte. Diese Vereinbarungen sollten auch in den Vertrag aufgenommen werden, unabhängig davon, ob der Betreuer ihn mit der Gastfamilie oder der Vermittlungsagentur unterzeichnet. Wenn der Vertrag keine detaillierten Angaben zum Aufgabenbereich enthält, sollten Sie ihn zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht unterschreiben, bevor Sie die entsprechenden Absätze hinzugefügt haben. Wir wollen nun einen genaueren Blick auf die Rechte von Seniorenbetreuern werfen, die in deutschen Haushalten arbeiten. 

  1. Das Recht der Pflegeperson auf Erholung – Pausen und Freizeit: Eine Pflegekraft, die in einem Privathaushalt arbeitet, hat Anspruch auf mindestens zwei Stunden Pause pro Tag und einen freien Tag in der Woche, der gegebenenfalls in zwei halbe Tage umgewandelt werden kann. Wenn eine Nachtpflege erforderlich ist, sollte die Pflegeperson tagsüber mehr Zeit für sich haben. Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage, Pausen oder Ruhezeiten in diesem Umfang zu gewähren, ist er verpflichtet, eine zusätzliche Vergütung für die fehlende Zeit zu zahlen. Es ist wichtig, daran zu denken, dass eine Auszeit für die geistige und körperliche Gesundheit des Pflegers wichtig ist, und wenn der Arbeitgeber sie nicht von Anfang an gewährt, ist es für Ihr eigenes Wohlbefinden besser, eine solche Arbeit nicht anzunehmen.
  2. Das Recht des Betreuers auf Privatsphäre: Ein Pflegekraft eines älteren Menschen, die in Deutschland legal arbeitet, hat das Recht auf Privatsphäre. In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ihr ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen und ihr ungehinderten Zugang zu anderen Einrichtungen zu gewähren, die für ein normales Funktionieren notwendig sind, wie z. B. das Badezimmer oder die Küche. Wenn sich in dem der Betreuungsperson zur Verfügung gestellten Zimmer bereits Gegenstände befinden, darf die Familie das Zimmer nur mit der Einwilligung der Betreuungsperson betreten.
  3. Recht der Pflegeperson auf Verpflegung – Verwendung von im Haushalt vorhandenen Lebensmitteln: Die Familie, die eine Arbeitskraft für die 24-Stunden-Betreuung eines älteren Menschen einstellt, ist verpflichtet, die Pflegeperson zu verpflegen. Eine entsprechende Bestimmung sollte in den Vertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber aufgenommen werden. Die Betreuungsperson hat das Recht, die Familie darauf hinzuweisen, welche Lebensmittel in der Wohnung fehlen, und zu erwarten, dass diese besorgt werden. Erledigt die Pflegeperson hingegen die notwendigen Einkäufe selbst, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
  4. Das Recht der Betreuerin, die Ausübung von Tätigkeiten zu verweigern, die nicht in ihrem Vertrag enthalten sind: Die Pflegekraft hat das Recht, die Ausübung von Tätigkeiten abzulehnen, die nicht in dem vor Beginn der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber unterzeichneten Vertrag enthalten sind. Bei Streitfällen in diesem Bereich geht es meist um die Reinigung des gesamten Hauses und nicht nur der vom Betreuten bewohnten Räume sowie um Fensterreinigung, Schneeräumung oder der Gartenarbeit usw.
  5. Das Recht einer Pflegeperson, sich zu weigern, Aufgaben zu übernehmen, die nach deutschem Recht dem medizinischen Personal vorbehalten sind: Seniorenbetreuer in Deutschland haben das Recht, sich zu weigern, Aufgaben auszuführen, die nach dem dortigen Gesetz verboten sind. Dies sind Aufgaben, die von medizinischem Personal erledigt werden. Dieses Thema ist so wichtig, dass wir es später in diesem Artikel ausführlich beschreiben werden.
  6. Das Recht des Betreuers, von dem Auftrag zurückzutreten: Wenn der im Vertrag festgelegte Aufgabenbereich drastisch von dem abweicht, was die Pflegekraft täglich zu tun hat (z. B. zwei Senioren zu betreuen statt einer Person), kann die Pflegekraft den Auftrag  kündigen, der eindeutig vertragsbrüchig ist.

PFLICHTEN DER IN DEUTSCHLAND LEGAL ARBEITENDEN PFLEGEKRÄFTE FÜR ÄLTERE MENSCHEN

  1. Tages- und Nachtpflege für Senioren: Ältere Pflegerinnen und Pfleger, die mit ihren Pflegebedürftigen unter einem Dach leben, kümmern sich in der Regel praktisch rund um die Uhr um sie. Dies bedeutet Hilfe und Unterstützung sowohl tagsüber als auch nachts, wenn der Zustand des älteren Menschen dies erfordert. Die Pflegeperson hat jedoch auch ein Recht auf Pausen und Ruhe, wenn sich der Senior entspannt, sich selbst pflegt oder schläft.
  2. Bereitschaft zu helfen: Bei einem 24-Stunden-Betreuungsauftrag ist die Betreuungsperson verpflichtet, ständig in Bereitschaft zu sein (außer bei festgelegten Pausen). In der Praxis bedeutet dies, dass die Pflegeperson keinen Alkohol konsumieren und sich somit nicht in einem Rauschzustand befinden darf, der es ihr verunmöglichen würde, ihre Pflichten bei der Pflege des älteren Menschen zu erfüllen.
  3. Unterstützung des Patienten bei der Körperpflege: Die Pflegekraft kann den Pflegebedürftigen beim Waschen, bei der Mundhygiene (Reinigung von Zähnen und Zahnersatz), beim Duschen oder Baden beim Kämmen, bei der Hautkosmetik, beim Rasieren, bei der Körperpflege, bei der Aufrechterhaltung der Hygiene bei unkontrolliertem Harn- oder Stuhlgang, d. h. beim Windelwechseln, bei der Pflege der Hand- und Fußnägel unterstützen, usw.
  4. Dem Betreuten beim Aufstehen, Hinsetzen und Fortbewegen helfen: Eine Pflegekraft, die mit Senioren in Deutschland arbeitet, kann ihnen beim Aufstehen, Hinsetzen und bei der Fortbewegung in und aus der Wohnung helfen, unabhängig davon, ob sie selbständig gehen oder einen Rollator oder Rollstuhl benutzen. Außerdem kann sie sich mit den zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmitteln wie Hebevorrichtungen oder Liftern unterstützen.
  5. Helfen beim Essen und Trinken: Der Betreuer kann den Patienten füttern und ihm beim Trinken helfen. Nach deutschem Recht kann er auch einen Senior ernähren, bei dem eine PEG-Sonde angelegt ist – davor muss der Betreuer vom Medizinischen Personel instruiert werden.
  6. Begleitung zu Arztterminen und anderen Ausflügen außerhalb des Hauses: Die Pflegekraft kann den Senioren bei Arztterminen, Rehabilitationsmaßnahmen und anderen Terminen unterstützen. Ihre Hilfe umfasst in diesem Fall in der Regel den Transport, die Begleitung des Kunden. Je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber kann zu diesem Zweck ein Auto oder ein anderes Transportmittel zur Verfügung gestellt werden.
  7. Zeit mit dem Kunden zu verbringen und ihn zu aktivieren: Da die Betreuerin den ganzen Tag mit den Senioren verbringt, gehört es auch zu ihren Aufgaben, ihn zu aktivieren, damit der Patient seine Selbstständigkeit bewahren kann. Wenn sie Zeit mit ihren Lieblingshobbys oder Aktivitäten verbringen, die ihnen Spaß machen, wie Spazierengehen, Bücher lesen oder Fernsehserien schauen, bleiben sie optimistisch. Das alles um ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit zu erhalten.
  8. Zubereitung von Mahlzeiten: Zu den Aufgaben einer Seniorenbetreuerin/er in Deutschland gehört auch die Zubereitung von Mahlzeiten nach den Vorlieben des Betreuten und auch der von Fachleuten empfohlenen Ernährung, zB. eine Diät.
  9. Putzen: Darunter verstehen wir die Säuberung der vom Betreuten und dem Betreuer genutzten Räume sowie die Aufräumarbeiten nach der Zubereitung der Mahlzeiten. Andere Reinigungsarbeiten fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich von Altenpflegern, es sei denn, er stimmt zu und eine entsprechende Regelung wird in seinen Vertrag mit dem Arbeitgeber aufgenommen.
  10. Unterstützung bei anderen alltäglichen Aufgaben, die im Vertrag mit dem Arbeitgeber angegeben sind: Der Arbeitgeber kann den Betreuer bitten, die täglichen Zahlungen zu erledigen, Rezepte für Medikamente für den Betreuten abzuholen oder sich um andere Angelegenheiten zu kümmern, die direkt mit dem Betreuten zusammenhängen. Sie kann dem Betreuer jedoch keine Aufgaben auferlegen, denen er nicht zugestimmt hat und die nicht in dem von ihm unterzeichneten Vertrag enthalten sind.

VERBOTE – WAS DÜRFEN ALTENPFLEGER IN DEUTSCHLAND NICHT TUN?

Wie bereits erwähnt, dürfen im Ausland tätige Altenpflegerinnen und Altenpfleger nicht alle Pflegetätigkeiten ausüben, weil das deutsche Recht dies verbietet. Diese Einschränkungen betreffen hauptsächlich verschiedene medizinische Tätigkeiten. Es ist ratsam, sich vor Arbeitsbeginn mit diesen Aufgaben vertraut zu machen, da sie sich erheblich von den Aufgaben unterscheiden, die eine in Polen tätige Pflegekraft ausführen kann.

  1. Ein Betreuer einer älteren Person in Deutschland kann nicht entscheiden, wie viel, wann und welche vom Arzt verordneten Medikamente der Klient einnehmen darf. Die Pflegekraft kann lediglich die Einnahme von Medikamenten überwachen und darüber berichten, wie der Patient auf die Medikamente reagiert. Im Gegensatz dazu sind alle Entscheidungen über die Dosierung qualifizierten medizinischen Diensten und Ärzten oder der Familie vorbehalten. Diese Regel gilt auch, wenn die polnische Pflegekraft Krankenschwester ist oder über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Senioren verfügt. Es lohnt sich, dies zu beachten.
  2. In Deutschland darf eine Pflegekraft einer älteren Person keine Injektionen geben, keine Infusionen anschließen oder den Blutzuckerspiegel messen. Ausgenommen sind einmalige Injektionen zur Behandlung von Diabetes oder Blutgerinnungshemmern, wenn die Pflegeperson von der Krankenschwester oder dem Hausarzt, die bzw. der den Senioren betreut, in der Verabreichung dieser Mittel geschult wurde und schriftliche Anweisungen erhalten hat.
  3. In Deutschland darf das Pflegepersonal einer älteren Person die Verbände des Betreuten nicht wechseln. Das Wechseln von Verbänden und die Beurteilung des Zustandes der Wunde kann nur von einer entsprechend ausgebildeten Person durchgeführt werden.
  4. Wir hoffen, dass der oben stehende Text Ihnen eine Vorstellung von den Rechten und Pflichten eines in Deutschland arbeitenden Altenpflegers gegeben hat und dass er Ihnen hilft, Fehler in diesem Bereich bei der Arbeitssuche, der Vertragsunterzeichnung und der täglichen Arbeit als Altenpfleger erfolgreich zu vermeiden.
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